Sicherheitsrichtlinie
Tradeplace hat verschiedene Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um den Verlust, den Missbrauch und die Veränderung von Informationen zu verhindern, die über die B2B-Dienste verfügbar sind und unter der Kontrolle von Tradeplace stehen. Zu diesen Maßnahmen gehören Firewall-Schutz, Passwortverschlüsselung und eingeschränkter Serverzugriff.
Von Zeit zu Zeit wird nach Ermessen des Tradeplace-Vorstands eine unabhängige Sicherheitsprüfung durchgeführt.
Keine dieser Maßnahmen ist jedoch absolut sicher oder garantiert und kann den Verlust, den Missbrauch oder die Veränderung von Informationen nicht verhindern. Daher fordert Tradeplace den Verkäufer dringend auf, bei der Nutzung der B2B-Dienste Vorsicht walten zu lassen.
Der Verkäufer hat das Recht, auf eigene Kosten eine Prüfung der Sicherheitsverfahren von Tradeplace zu verlangen. Die Prüfung wird von einem unabhängigen Dritten durchgeführt, der vom Verkäufer benannt wird. Der Verkäufer darf nur Prüfer von international anerkannten Unternehmen mit gutem Ruf wie Ernst & Young, KPMG oder Unternehmen ähnlicher Größe, Erfahrung und Reputation benennen. Tradeplace kann vom Prüfer die Unterzeichnung einer angemessenen Vertraulichkeitsvereinbarung verlangen, und in jedem Fall verpflichtet sich der Prüfer, keine Informationen über registrierte Benutzer an den Verkäufer weiterzugeben, mit Ausnahme von Informationen über den Zugriff bestimmter registrierter Benutzer auf die Websites oder Computersysteme des Verkäufers. Der Prüfer unternimmt angemessene Anstrengungen, um eine erhebliche Störung des Tagesgeschäfts von Tradeplace zu vermeiden. Tradeplace erklärt sich bereit, bei einer solchen Prüfung zu kooperieren.




























