




























Tradeplace hält sich an geltendes Recht.
Nutzung der Dienste von Tradeplace. Es ist die Absicht von Tradeplace, dass die von Tradeplace angebotenen Dienste von teilnehmenden Verkäufern und registrierten Nutzern nicht für wettbewerbswidrige Zwecke genutzt werden dürfen. Insbesondere wird Tradeplace bei der Bereitstellung der Dienste Folgendes unterlassen, und die teilnehmenden Verkäufer und registrierten Nutzer werden bei der Nutzung der Dienste Folgendes unterlassen:
Verpflichtungen des Verkäufers. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden verpflichtet sich jeder teilnehmende Verkäufer, die Dienste nicht zu folgenden Zwecken zu nutzen:
(a) sich in Bezug auf Preisgestaltung oder Geschäftsbedingungen des Verkäufers abzusprechen;
(b) die Beschränkung oder Aufteilung von Märkten und/oder Bezugsquellen (nach Standort oder Kunde) zu vereinbaren, die Produktarten oder Produktionspläne, die Produktion, den Vertrieb oder die Vermarktung bestimmter Produkte eines Unternehmens zu besprechen oder zu vereinbaren;
(c) zu vereinbaren die Aufnahme von Kunden, Wettbewerbern oder Verkäufern in eine schwarze Liste oder deren Boykott;
(d) die Vereinbarung, die Investitionen oder die technische Entwicklung eines bestimmten Unternehmens zu beschränken oder zu kontrollieren; oder
(e) die Gewährung oder das Erlangen von Zugang zu vertraulichen oder anderen unveröffentlichten Geschäftsinformationen außerhalb der normalen Kunden-Verkäufer-Beziehung.
Verpflichtung von Tradeplace. Tradeplace hat Verfahren und technische Lösungen eingeführt, um sicherzustellen, dass der Zugriff auf tatsächliche Transaktionsdaten oder andere wirtschaftlich sensible Informationen über andere Verkäufer und deren registrierte Nutzer nicht möglich ist, mit Ausnahme von Informationen über die Beziehung zwischen einem bestimmten Nutzer und einem bestimmten Verkäufer, die Tradeplace diesem bestimmten Verkäufer in Übereinstimmung mit dieser Wettbewerbsrichtlinie und der Datenschutzrichtlinie freiwillig zur Verfügung stellen kann.
Kontrollen und Sanktionen. Tradeplace behält sich das Recht vor, durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen, ob die teilnehmenden Verkäufer und registrierten Nutzer diese Wettbewerbsrichtlinie einhalten.
Die Nichteinhaltung der oben genannten Grundsätze dieser Richtlinie kann zur Aussetzung der Rechte der nicht konformen teilnehmenden Verkäufer und/oder registrierten Nutzer zur Nutzung der Dienste von Tradeplace führen. Die Aussetzung entbindet die teilnehmenden Verkäufer und/oder registrierten Nutzer nicht von ihren Verpflichtungen gegenüber Tradeplace.
Im Falle wiederholter Verstöße gegen diese Richtlinie hat Tradeplace das Recht, die nicht konformen Unternehmen dauerhaft auszuschließen, unbeschadet anderer Rechte.
Tradeplace kann den zuständigen Behörden alle Tatsachen und/oder Handlungen melden, die einen Verstoß gegen diese Richtlinie und die geltenden Wettbewerbsgesetze darstellen könnten.
Diese Wettbewerbsrichtlinie wurde ursprünglich in englischer Sprache verfasst, die die maßgebliche Fassung darstellt. Sie wurde mit Hilfe von Softwaretools in eine Reihe anderer Sprachen übersetzt. Im Falle von Abweichungen zwischen die englischen Fassung und einer übersetzten Fassung hat die englische Fassung stets Vorrang.